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   BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89   

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BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89 (https://dejure.org/1991,1814)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1991 - 6 AZR 448/89 (https://dejure.org/1991,1814)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 448/89 (https://dejure.org/1991,1814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifliche Sondervergütung - Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland - Anspruch auf Jahressonderzuwendung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Tarifrechtliche Bedeutung des Umfangs der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Sondervergütung - Umfang der Arbeitsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland vom 29.4.1982 § 14; BGB § 611
    Tarifliche Jahressondervergütung: Auswirkungen längerer Arbeitsunfähigkeit im Bezugszeitraum - Wegfall des Anspruchs nur bei Fehlen jeglicher Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 19
  • MDR 1991, 877
  • NZA 1991, 691
  • BB 1991, 1051
  • BB 1991, 1342
  • DB 1991, 2672
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Die langandauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führte nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG Urteile vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - NZA 1991, 69, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich geregelt haben, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf Sondervergütung unschädlich ist (BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteile vom 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - und vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 -, jeweils aaO).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. September 1989 (- 6 AZR 637/88 -, aaO) bereits Bedenken gegen diese ergänzende Auslegung geltend gemacht.

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Die langandauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führte nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG Urteile vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - NZA 1991, 69, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    § 14 RTV enthält keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, daß die Tarifvertragsparteien die Zahlung der Jahressondervergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit überhaupt von einer Arbeitsleistung im Bezugszeitraum abhängig machen wollten (vgl. zu einer ausdrücklichen Regelung BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 -, aaO).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich geregelt haben, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf Sondervergütung unschädlich ist (BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteile vom 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - und vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 -, jeweils aaO).

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Darüber hinaus zeigt jedoch die Bindungsklausel, wonach das Arbeitsverhältnis arbeitnehmerseitig nicht gekündigt sein darf, daß die Tarifvertragsparteien eine weitere anspruchsbegründende Voraussetzung geregelt haben, die zweckbestimmt zukünftige Betriebstreue belohnen soll (vgl. dazu BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Beim Fehlen anderweiter Anhaltspunkte sei diese Voraussetzung bei einer Arbeitsleistung von wenigstens zwei Wochen im Bezugszeitraum erfüllt (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich geregelt haben, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf Sondervergütung unschädlich ist (BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteile vom 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - und vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 -, jeweils aaO).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Beim Fehlen anderweiter Anhaltspunkte sei diese Voraussetzung bei einer Arbeitsleistung von wenigstens zwei Wochen im Bezugszeitraum erfüllt (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hamm, 23.02.1989 - 10 Sa 1866/88

    Jahressondervergütung; Arbeitsunfähigkeit; Krankheit; Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Februar 1989 - 10 Sa 1866/88 - aufgehoben.
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat wiederholt Bedenken gegen einen solchen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommt, geltend gemacht und darauf verwiesen, daß damit eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung normiert wird (BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP, aaO; BAGE 66, 22 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie; Urteil vom 10. Januar 1991, BAGE 67, 19 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Darüber hinaus zeigt jedoch die Bindungsklausel, wonach das Arbeitsverhältnis arbeitnehmerseitig nicht gekündigt sein darf, dass die Tarifvertragsparteien eine weitere anspruchsbegründende Voraussetzung geregelt haben, die zweckbestimmt zukünftige Betriebstreue belohnen soll (vgl. BAG, Urteil vom 10.01.1991 - 6 AZR 448/89 - Rn. 18; vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 10 AZR 458/07, Rn. 17 ff, juris).

    Sie haben die Auswirkungen einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auf den Anspruch auf Jahressondervergütung überhaupt nicht geregelt (BAG, Urteil vom 10.01.1991 - 6 AZR 448/89 - Rn. 17, juris).

  • LAG Hamm, 07.08.1992 - 10 Sa 894/92

    Jahressonderzahlung; Gratifikation; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit; Kalenderjahr;

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  • LAG Nürnberg, 17.12.1991 - 4 Sa 313/90

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Jahresabschlußzahlung bei längerer Erkrankung

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